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Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert :

  • Kleinfeuerungsanlagenverordnung

Die neue I.BImSchV

Die Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen ( l. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, l. BlmSchV) wurde von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates geändert. Dabei sind u. a. neue Grenzwerte für die Abgasverluste von Kleinfeuerungsanlagen festgelegt worden.
 

Was sind Kleinfeuerungsanlagen? 

Kleinfeuerungsanlagen sind Feuerungsanlagen im häuslichen und Kleingewerbebereich., wie Ölfeuerungsanlagen mit einer Feuerungsleistung bis zu 5.000 kW und Gasfeuerungsanlagen bis 10.000 kW.
 

Was bedeutet Abgasverlust? 

Der Abgasverlust einer Feuerungsanlage ist ein Maß für den Wärmeinhalt der über den Schornstein abgeleiteten Abgase. Je höher der Abgasverlust ist, desto schlechter ist der Wirkungsgrad und damit die Energieausnutzung, und umso höher sind die Emissionen der Anlage. Aus diesem Grund ist der zulässige Abgasverlust von Feuerungsanlagen begrenzt.
Die Einhaltung der Grenzwerte wird von den Schornsteinfegern durch Messung überprüft.
Die Umsetzung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und zum
Klimaschutz.
 

Was sind die Ursachen für zu hohe Abgasverluste? 

Zu hohe Abgasverluste können verursacht werden durch:

  • Brennerverschmutzung oder falsche Brennereinstellung,
  • verschmutzte Wärmeaustauscherflächen, z. B. im Heizkessel,
  • veraltete Feuerungsanlagen.
Die Höhe der Abgasverluste stellt der Schornsteinfeger an den Feuerungsanlagen durch Messungen fest. Bei der Bewertung der ermittelten Abgasverluste werden Toleranzwerte. die je nach Anlagenart zwischen 1 und 3 % betragen können, berücksichtigt.
 
 

Noch Fragen? 

Kompetent, umfassend und neutral berät Sie Ihr Bezirksschornsteinfegermeister Manfred Flore