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Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert :
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Die neue I.BImSchV |
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Die Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen ( l. Verordnung
zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, l. BlmSchV) wurde von
der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates geändert. Dabei sind
u. a. neue Grenzwerte für die Abgasverluste von Kleinfeuerungsanlagen festgelegt
worden.
Die Einhaltung der Grenzwerte wird von den Schornsteinfegern durch Messung überprüft. Die Umsetzung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz.
Zu hohe Abgasverluste können verursacht werden durch:
Kompetent, umfassend und neutral berät Sie Ihr Bezirksschornsteinfegermeister Manfred Flore |