Die Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen ( l. Verordnung
zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, l. BlmSchV) wurde von
der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates geändert. Dabei sind
u. a. neue Grenzwerte für die Abgasverluste von Kleinfeuerungsanlagen festgelegt
worden.
Was sind Kleinfeuerungsanlagen?
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Kleinfeuerungsanlagen sind Feuerungsanlagen im häuslichen und
Kleingewerbebereich., wie Ölfeuerungsanlagen mit einer Feuerungsleistung
bis zu 5.000 kW und Gasfeuerungsanlagen bis 10.000 kW.
Was bedeutet Abgasverlust?
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Der Abgasverlust einer Feuerungsanlage ist ein Maß für den Wärmeinhalt der
über den Schornstein abgeleiteten Abgase. Je höher der Abgasverlust ist,
desto schlechter ist der Wirkungsgrad und damit die Energieausnutzung, und
umso höher sind die Emissionen der Anlage. Aus diesem Grund ist der zulässige
Abgasverlust von Feuerungsanlagen begrenzt.
Die Einhaltung der Grenzwerte wird von den Schornsteinfegern durch Messung
überprüft.
Die Umsetzung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung leistet somit einen wichtigen
Beitrag zur Energieeinsparung und zum
Klimaschutz.
Was sind die Ursachen für zu hohe Abgasverluste?
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Zu hohe Abgasverluste können verursacht werden
durch:
- Brennerverschmutzung oder falsche Brennereinstellung,
- verschmutzte Wärmeaustauscherflächen, z. B. im Heizkessel,
- veraltete Feuerungsanlagen.
Die Höhe der Abgasverluste stellt der Schornsteinfeger an den Feuerungsanlagen
durch Messungen fest. Bei der Bewertung der ermittelten Abgasverluste werden
Toleranzwerte. die je nach Anlagenart zwischen 1 und 3 % betragen können,
berücksichtigt.
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Bezirksschornsteinfegermeister Manfred Flore
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